Electronic Trade PCB GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Electronic Trade PCB GmbH Josef-Glock-Gasse 5 | A-2102 Bisamberg Stand: Mai 2026


I. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Electronic Trade PCB GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.


II. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.

Richtet der Kunde ein Angebot an uns, ist er daran für eine angemessene Frist von mindestens 15 Tagen ab Zugang des Angebotes gebunden.


III. Preise

Alle genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise).

Sollten sich nach Vertragsabschluss die für die Kalkulation relevanten Kostenstellen wesentlich verändern — insbesondere Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder innerbetrieblicher Regelungen, oder Kosten für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten oder Finanzierung — sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verbrauchergeschäften ist eine Preiserhöhung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.


IV. Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen

Die Bezahlung erfolgt in der vom Kunden gewählten Form (Überweisung, Nachnahme etc.). Der Kaufpreis ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig. Zahlungen gelten erst mit dem Eingang auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl:

  • den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren, oder
  • Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite/Bund gemäß dem statistischen Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen — soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt.

V. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde folgende Kosten zu ersetzen:

  • Mahnspesen: pauschal € 15,– pro erfolgter Mahnung
  • Evidenzhaltung im Mahnwesen: € 5,– pro Halbjahr

Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang.


VI. Vertragsrücktritt durch das Unternehmen

Bei Annahmeverzug (siehe Pkt. VIII) oder anderen wichtigen Gründen — insbesondere bei Insolvenz des Kunden, Konkursabweisung mangels Vermögens oder Zahlungsverzug — sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

Im Falle des Rücktritts bei Verschulden des Kunden haben wir die Wahl zwischen:

  • pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages, oder
  • Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferpflichten entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten sowie Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu fordern.

Tritt der Kunde ohne Berechtigung vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder der Aufhebung zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu leisten.


VII. Lieferfrist und Erfüllungsort

Zur Leistungsausführung sind wir erst verpflichtet, sobald der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt hat — insbesondere alle technischen und vertraglichen Details sowie notwendige Vorbereitungsmaßnahmen.

Vereinbarte Termine und Lieferfristen dürfen von uns um bis zu zwei Wochen überschritten werden. Erst nach Ablauf dieser Frist und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens (A-2102 Bisamberg).


VIII. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder anderweitig zu verwerten.


IX. Gewährleistung und Untersuchungspflicht

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des ABGB uneingeschränkt.

Bei Unternehmergeschäften erfüllen wir Gewährleistungsansprüche bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl durch:

  • Austausch,
  • Reparatur innerhalb angemessener Frist, oder
  • Preisminderung.

Schadenersatzansprüche, die auf Mängelbehebung zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Untersuchungs- und Rügepflicht (nur bei Unternehmergeschäften, §§ 377 f UGB): Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich, längstens binnen 6 Werktagen, zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens binnen 3 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Mangels mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens binnen 3 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.


X. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie — bei Verbrauchergeschäften — nicht für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

Bei Unternehmergeschäften hat der Geschädigte das Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen.

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt bei Unternehmergeschäften drei Jahre ab Gefahrenübergang.

Die Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Anspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.


XI. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz (PHG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


XII. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Die bloße Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, anfallende Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware — insbesondere durch Pfändungen — ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit unseren Waren gehört, darf er über die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Zahlung nicht verfügen — sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.


XIII. Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen zahlungshalber an uns ab.

Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Abtretung zu verständigen. Die Abtretung ist in Geschäftsbüchern, Lieferscheinen und Rechnungen ersichtlich zu machen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden uns gegenüber sind eingehende Verkaufserlöse abzusondern; der Kunde hält diese nur in unserem Namen inne.

Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind im Rahmen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.


XIV. Zurückbehaltungsrecht

Bei Unternehmergeschäften ist der Kunde im Falle einer berechtigten Reklamation — außer bei Rückabwicklung — nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.


XV. Nutzungsbedingungen, Gewährleistung und Haftung (Website)

Die Nutzung dieser Website erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte, Angebote und Informationen.

Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Website entstehen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen — insbesondere für Unterbrechungen der Verfügbarkeit aus technischen Gründen, Datenverluste oder Probleme in Netzwerken Dritter.

Die ständige Verfügbarkeit der Website kann nicht zugesichert werden. Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.


XVI. Verlinkungen (Link Policy)

Bei Verlinkungen auf externe Online-Angebote übernehmen wir keine Haftung für Inhalt, Funktionalität oder Verfügbarkeit der verlinkten Websites. Dies gilt auch für alle indirekten Verweise auf fremde Internetangebote.

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Sollte eine verlinkte Website rechtswidrige Inhalte enthalten, bitten wir um Mitteilung — der Link wird umgehend entfernt.


XVII. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Bei Unternehmergeschäften ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Gerichtsstandsbestimmungen des KSchG und der EuGVVO.

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